Angaben zu Ihrem Kind

Familienherkunft

Angaben zum Problem

Datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Kindes & der Behandlungsvertrag auf der Grundlage des § 630 BGB

Vereinbart ist das Honorar pro Beratungsstunde von 130,- Euro. Das Honorar ist sofort fällig, zahlbar per EC-Karte (Girocard).

Auf Wunsch erstelle ich für den Erstattungsantrag an die Beihilfe bzw. Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung (PKV) eine Rechnung.

Eine Gewähr für die volle Übernahme der Kosten durch die Versicherung kann nicht übernommen werden, da Erstattungen von Einzelfallentscheidungen abhängig sind und die Erstattungsfähigkeit je nach Krankenversicherung unterschiedlich ist.

Der Behandlungsvertrag besteht zwischen der behandelnden Heilpraktikerin und der/dem Patient*in und ist unabhängig von der Erstattungspraxis der Versicherung. Die Verantwortung für die Klärung der Kostenübernahme liegt bei der/dem Patient*in.

Terminabsagen müssen so rechtzeitig wie möglich erfolgen, jedoch spätestens 48h vorher. Danach wird der Termin mit einer Ausfallgebühr für Kinder bis 20 Jahre von 50,- Euro in Rechnung gestellt.